Auf Grundlage des seit 04.05. geltenden NRW-Erlasses können wir den Betrieb wieder aufnehmen. Dabei legen wir ein umfassendes Hygienekonzept zu Ihrem Schutz zu Grunde.
Die wichtigen Abstandsregeln sind dabei in allen Bereichen möglich und auch visuell, oder durch Stellung der Raumbestuhlung, verdeutlicht. Wir unterstützen Sie durch Desinfektionsmöglichkeiten an allen wichtigen Punkten.
Durch die Abstandsregelung ergeben sich für unsere Räumlichkeiten
begrenzte Personenzahlen: Konzertsaal max. 45 Pers., Kammermusiksaal max. 20 Pers., Chorsaal max. 26 Pers.
Wir bitten Sie, Mund-Nase-Bedeckungen mit zu bringen, denn bei der Essensausgabe sind diese zu tragen.
Für BläserInnen und SängerInnen gelten derzeit gesonderte Hygienebestimmungen.
Wir werden unsere Aufenthaltsbedingungen mit veränderten NRW Erlassen aktualisieren.
Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.